Antrag
Antrag zur Sitzung des Kulturausschusses am 18. Oktober 2016, zu TOP 1
Der Kulturausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Künstlernachlässe Mannheim in die institutionelle Förderung aufzunehmen und entsprechende Gelder in den nächsten Doppelhaushalt einzustellen. Notwendig wäre eine Summe von 15.000 Euro pro Jahr.
Darüber hinaus unterstützt die Stadt Mannheim die Künstlernachlässe bei der Suche nach größeren Lager- und evtl. Ausstellungsräumlichkeiten oder stellt der Stiftung solche zur Verfügung.
Begründung:
Die Stiftung „Künstlernachlässe Mannheim“ kümmert sich seit rund zehn Jahren um die nachgelassenen Werke Mannheimer Bildender Künstlerinnen und Künstler. In diesem Sinne sorgt sie nicht nur für eine angemessene Lagerung, Sie bewahrt damit lokales Kulturgut – zu diesem Zweck hat sie eine ehemalige Industriehalle in Rheinau angemietet – und macht es der Öffentlichkeit zugänglich. Sie erstellt Werkverzeichnisse, organisiert Ausstellungen und präsentiert die Werke im Internet. Dafür hat sie sich bundesweites Ansehen erworben und gehört zu den beachteten Nachlassstiftungen der Republik. Inzwischen stößt die Stiftung an ihre räumlichen und finanziellen Grenzen. Denn die Aufgaben sind ständig gewachsen. Zu den Nachlässen kommen mittlerweile vermehrt auch Vorlässe. Die Künstlernachlässe, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ehrenamtlich tätig sind, finanzieren sich bisher durch Spenden und projektbezogene Zuschüsse des Kulturamtes und des Landes. Eine Grundförderung fehlt. Spenderinnen und Spender finden sich dafür nur schwer und eher selten. Damit die Stiftung ihre Arbeit fortsetzen kann, benötigt sie Unterstützung. Wenn die Stadt hier einsteigt, sollte es mittelfristig auch möglich sein, das Land mit zu engagieren.
Dokument
Ergebnis
Mit Mehrheit beschlossen
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