Antrag
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 4. April 2017
Der Gemeinderat möge beschließen:
Das 12-Punkte-Programm wird wie folgt geändert / ergänzt:
Punkt 7: Quotenmodell für preisgünstigen Wohnungsbau
Beim Verkauf städtischer Grundstücke und bei der Schaffung von Baurecht im gesamten Stadtgebiet wird für Wohnungsneubauvorhaben ab einer Größe von 10 Wohneinheiten, ein verpflichtender Anteil von mindestens 30% preisgünstigen Mietwohnraums über städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB festgesetzt.
Begründung:
Das 12-Punkte-Programm der Stadt Mannheim ist ein wesentlicher Beitrag zu einer sozial gerechten Stadtentwicklung. Es geht darum, dass Mieten langfristig bezahlbar ist und bleibt und in allen Stadtteilen möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse vorherrschen. Wie in anderen Städten soll es deshalb die Vorgabe der Stadt sein, dass 30 Prozent neuer Wohneinheiten als preisgünstiger Wohnraum entstehen. Gerade vor dem Hintergrund des langfristigen Bedarfs an Mietwohnungen und für den Zusammenhalt in den Quartieren ist dies ein angemessenes Ansinnen.
Dokument
Ergebnis
Zugestimmt