Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung schreibt Sozialberichterstattung und Behindertenaktionsplan fort. Alle zwei Jahre legt die Verwaltung einen Sozialbericht und jedes Jahr eine Fortschreibung des Behindertenaktionsplans vor und diskutiert mit dem Gemeinderat, welche Konsequenzen aus den Berichten zu ziehen sind.
Begründung:
Die Berichte sind Grundlage für weitere Entscheidungen des Gemeinderats und ein wichtiges Informations-, Steuerungs- und Evaluationsinstrument. Sie sollen zeigen, welche Bedarfe es gibt und wo möglicherweise nachgesteuert werden muss.