Antrag:
V320/2014 Finanzierung der Gemeinderatsarbeit
Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 10. Juli 2014, zu TOP 2
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Größen der Fraktionen, die unter Ziffer 2 „Personalausstattung“ genannt sind, den bisherigen Regelungen anzupassen:
Kleine Fraktion: 4 bis 7 Mitglieder
Mittlere Fraktion: 8 bis 12 Mitglieder
Große Fraktion: ab 13 Mitglieder
Am Ende der Legislaturperiode 2014-2019 werden die Erfahrungen der Gemeinderatsarbeit in einem Workshop mit den Stadträtinnen und Stadträten ausgewertet und ggf. neu ausgerichtet.
Begründung:
Die bestehenden Regelungen zur Finanzierung der Gemeinderatsarbeit wurden 2009 in gemeinsamen Workshops zwischen Verwaltung und Gemeinderat erarbeitet.
Sie sollen deshalb erneut in einem gemeinsamen Workshop auf ihre Richtigkeit überprüft werden, bevor Veränderungen etwa zu den Fraktionsgrößen vorgenommen werden.