Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen:
Als städtebauliches Instrument soll ein finanziell passend auszustattender Liegenschaftsfonds im Wesentlichen das Ziel verfolgen, brachgefallene, mindergenutzte Liegenschaften oder mögliche „Spekulationsobjekte“ insbesondere für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte soll ein Liegenschaftsfonds innovative Ansätze unterstützen. Beispielhaft ist die Stadt Frankfurt zu nennen: Mit innovativen Ansätzen vom gemeinschaftlichen und kooperativen Wohnen mit neuen Grundrissen in einer bewusst gewählten Nachbarschaft kann der Bedarf nach neuen Wohnformen angesichts veränderter Lebensmodelle, Wohnbiographien und des demographischen Wandels befriedigt werden.
Zudem sollen mit dem Liegenschaftsfonds städtebauliche Missstände gezielt angegangen werden können. Mit neuen Ideen können gerade längere Zeit brachliegende Grundstücke und Viertel mit komplexem sozialem Umfeld neu belebt werden.
Die entsprechenden Grundstücke kauft der Fonds auf und vergibt sie an die Wohngruppen mit den besten und passenden Ideen zum Festpreis, den die kommunale Wertermittlung berechnet. Damit entscheidet nicht der Preis über die Vergabe. Für die Vergabe entscheidend ist auch, wie das Projekt in den Stadtteil wirken möchte und ob es gemeinschaftlich genutzte Flächen gibt. Welche Grundstücke über den Fonds angekauft werden, wird zuvor von einem ämterübergreifenden Arbeitskreis geprüft.
Dokument
Ergebnis
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