Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu unterbreiten, in welcher Form die Bürger- und Stadtteilfeste von städtischen Benutzungsgebühren (z.B. Abfall und Abwasser) entlastet werden können.
Begründung:
Mit der B-Vorlage Nr. V306/2016 hat der Gemeinderat beschlossen auf die Erhebung von Gebühren auf öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren bei den gemeinnützigen anerkannten Vereinen zu verzichten. Der Modellrechnung der Verwaltung bei einer 3-tägigen Veranstaltung ist zu entnehmen, dass die Verwaltungsgebühren ca. nur 3 % betragen (Gesamtkosten 16.559,30 – Gebühren 459,30). Trotz aller ehrenamtlich erbrachten Leistungen werden die Vereine durch Kosten bei der Durchführung von Veranstaltung nicht unerheblich belastet. Die Bürger- und Stadtteilfeste tragen zur Identifikation der Menschen vor Ort wesentlich bei und für die Vereine sind diese Feste eine wichtige Einnahmequelle.
Dokument
Ergebnis
Erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
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