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Antrag: Abgeltung von Überstunden der Berufsfeuerwehr

Die Stadt Mannheim beendet den Rechtsstreit mit den klagenden Berufsfeuerwehrleuten gütlich.

Antrag

Der Gemeinderat möge beschließen: 

1. Die Stadt Mannheim beendet den Rechtsstreit mit den klagenden Berufsfeuerwehrleuten gütlich.  

2. Die Verwaltung geht auf den vom Verwaltungsgericht vorgeschlagenen Vergleich bezüglich der zwischen 2001 und 2005 geleisteten, von der Stadt angeordneten, aber bisher nicht vergüteten Überstunden ein. 

3. Die Abgeltung wird nicht nur bei den Klägern, sondern bei allen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr durchgeführt. 

Begründung

Nachdem es bereits seit mehreren Jahren Streit zwischen Mitarbeitern der Mannheimer Berufsfeuerwehr und dem Dienstherrn Stadt Mannheim über die Abgeltung von tatsächlich zu viel geleisteter Arbeitszeit aus der Zeit zwischen 2001 und 2005 gab, liegt nunmehr ein Vergleichsvorschlag des mit der Rechtsangelegenheit betrauten Verwaltungsgerichts vor, der eine teilweise Abgeltung dieser Arbeitszeit vorsieht. Nach Einschätzung des Gerichts waren die damaligen Arbeitszeiten rechtswidrig zu hoch, da sie gegen europarechtliche Normen verstießen. Dennoch leisteten damals die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr höhere Dienstzeiten. Die Kläger begehren den Ausgleich der Überstunden, die Stadt Mannheim beruft sich auf die Einrede der Verjährung.  

Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat sich bereits in einem frühen Stadium für eine gütliche Einigung stark gemacht, die – ungeachtet rechtlicher Interpretationen – die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr ernst nimmt und einen zumindest teilweisen Ausgleich der durch die Stadtverwaltung selbst angeordneten Überstunden vorsieht. Die Stadtverwaltung hat hingegen argumentiert, die Ansprüche seien verjährt, weswegen ein Ausgleich in Ermangelung eines Rechtsgrundes nicht in Betracht käme, da man sich sonst in der Nähe einer strafrechtlichen Untreue befände. Nachdem das Verwaltungsgericht nunmehr offenkundig durchaus ein Prozessrisiko auf Seiten der Stadt Mannheim sieht, ist diese Argumentation nicht mehr aufrechtzuerhalten. Eine gütliche Einigung ist angebracht, auch um finanziellen Schaden von der Stadt Mannheim abzuwenden. 

Dokument

Ergebnis

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