Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Stadtteil Almenhof.
Begründung:
Der Almenhof ist eine seit 1928 bestehende Bebauung, die durch charakteristische Genossenschaftshäuser in Kettenhaus- sowie Doppelhausstrukturen gekennzeichnet und durch größere Grundstücke mit hohem Grünanteil geprägt ist. Die zum Bebauungszeitpunkt richtungsweisende Stadteilplanung und Verkehrsführung zeichnet sich durch die regelmäßige Stellung der hauptsächlichen Ein- bis Zweifamilienhäuser entlang der Straßen aus, die mit durchgängigen, unbebaute Gartenzonen verbunden sind. Gegenwärtig werden infolge des sich vollziehenden Generationenwechsels vermehrt Um- und Neubaumaßnahmen durchgeführt. Zu nennen sind: Gebäudeabriss mit Neubau von Mehrfamilienhäusern mit vier und mehr Wohneinheiten, Ausbau von Dachgeschossen mit unterschiedlichen, z.T. massiven Dachaufbauten, in die Gartenzone hineinragende Sockelgeschosse sowie veränderte Proportionen der Fassadenelemente.
Diese baulichen Veränderungen sind einerseits Teil einer lebendigen Entwicklung des Quartiers. Andererseits besteht teilweise die Gefahr, dass hierdurch der besondere Charakter des Gebiets beeinträchtigt wird bzw. verloren geht. Hinzu kommt die Erhöhung der Verkehrsbelastung und des Parkdrucks in den Straßen durch eine Nachverdichtung. Letzteres sorgte bereits für größere Irritationen der Bevölkerung. Städtebauliches Ziel ist es daher, den Gebietscharakter des Almenhofs zu erhalten und zu sichern und gleichzeitig eine angemessene Weiterentwicklung zu ermöglichen. Um diese Ziele zu erreichen, erscheint die Änderung des bisherigen Planungsrechts durch die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans erforderlich. Die Verwaltung wird gebeten, den Sachverhalt zu prüfen.
Dokumente
Ergebnis
Anliegen wird in der Verwaltung geprüft/aufgenommen
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