Die Verwaltung berichtet dem zuständigen Ausschuss über die Möglichkeiten, sogenannte Schotter- oder Kiesgärten künftig zu verhindern bzw. den Rückbau dieser Flächen zu entweder ökologisch nutzbaren Versickerungsflächen mit Rasen oder Gartenflächen mit Pflanzen für Bienen und Insekten zu gewährleisten. Die Fragestellung bezieht sich auf Möglichkeiten einer entsprechenden Satzung und einer aktiven Beratungsleistung von Eigentümern.
Begründung:
Schotter- oder Kiesgärten sind ökologisch gesehen eine öde Wüste, die für die Pflanzenwelt aber auch die notwendige Versickerung von Wasser zugunsten des Grundwassers keinerlei Funktion haben. Mit der Anfrage soll geprüft werden, ob mit entsprechendem Satzungsbeschluss diese Gärten verhindert werden können.
Außerdem muss es eine Möglichkeit geben, mit den Gartenbesitzern Gespräche zu führen, die Gärten umzugestalten. Sobald eine Satzung die Neuanlage von Kies- oder Schottergärten ausschließt, regen wir finanzielle Anreize für diejenigen an, die den Altbestand umbauen.
Dokument
Ergebnis
Erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
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