Antrag
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 2. April
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in einer Weise zu unterstützen, sodass diese ihrem Auftrag, dem Schutz und der Hilfe für Frauen und Kinder bei häuslicher Gewalt in der derzeitigen Ausnahmesituation weiterhin nachkommen können.
Dazu gehört insbesondere die kurzfristige Schaffung von zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen und Kinder, die Unterstützung bei der Betreuung in dieser zusätzlichen Unterbringung und die Unterstützung beim kurzfristigen Ausbau der technischen Möglichkeiten für die Online-Beratung und Betreuung der gewaltbetroffenen Frauen.
Begründung:
Die derzeitige Ausnahmesituation mit Kontaktsperre zwingt Familien in die häusliche Isolation. Dies ist für alle eine deutliche psychische Belastung, umso mehr, wenn es in der Familie tendenziell Gewalt gibt. Diese Gewalt geht in den ganz überwiegenden Fällen vom Mann aus. Frauen, die in dieser Situation der Gewalt entkommen wollen, flüchten sich ins Frauenhaus.
Derzeit ist sowohl die Stresssituation zuhause deutlich höher – aufgrund der Kontaktsperre, aufgrund der existenziellen Sorgen, aufgrund der Sorge um die Gesundheit – und gleichzeitig ist die Situation in den Frauenhäusern und Beratungsstellen prekär: die Häuser sind voll belegt, müssen zugleich ihre Kapazitäten reduzieren, um Ansteckungsgefahr zu minimieren, die Beratungsstellen müssen die persönlichen Kontakte einschränken, die doch dringender gebraucht werden als je zuvor.
Der deutlich erhöhte Bedarf an Schutz und Beratung steht einem zwangsläufig eingeschränkten Angebot gegenüber. Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen sind systemrelevante Einrichtungen. Die Verwaltung muss unterstützend tätig werden.
Dokument
Ergebnis
In Ausschuss verwiesen
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