Antrag
Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 25. November 2014
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung legt eine nach Stadtteilen gegliederte Übersicht vor, der zu entnehmen ist, auf welche stationären und ambulanten Einrichtungen Pflegebedürftige und ihre Familien jeweils zurückgreifen können.
Dabei ist das gesamte Spektrum vom Pflegeheim über das betreute Wohnen bis hin zu allen Formen ambulanter Hilfen zu berücksichtigen.
Die Verwaltung zeigt auf, wo es Lücken in der Versorgung gibt und macht Vorschläge, wie diese zu schließen sind.
Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf die neuen Möglichkeiten für ambulant betreute Wohnformen gelegt werden.
Begründung:
Bevölkerungsentwicklung und steigende Lebenserwartung führen auch in Mannheim zu einer deutlichen Zunahme der Anzahl pflegebedürftiger Menschen.
Die allermeisten wollen wohnortnah in ihrem Stadtteil oder ihrem Quartier untergebracht und gepflegt werden. Mannheim bietet hier schon viele Möglichkeiten.
Darüber hinaus bringt aber das neue Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG), das Ende Mai in Kraft trat und das das bisherige Landesheimgesetz von 2008 ablöst, neue Gestaltungsspielräume für die Einrichtung wohnortnaher, gemeinschaftlicher Wohnformen – seien es ambulant betreute Wohngemeinschaften oder selbstverantwortete und bürgerschaftlich getragene Wohngemeinschaften.
Die sollten wir auch in Mannheim nutzen.