Antrag
Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 28. Juli 2015
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die erlaubte Höchstgeschwindigkeit sowohl in der Rheingoldstraße als auch in der Friedrichstraße – ggf. zunächst auch im Rahmen eines Modellversuchs – durchgehend auf höchstens 30 km/h beschränkt werden kann.
Begründung:
Wie in anderen Stadtteilen ist es auch in Neckarau ein lang gehegter Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner, nicht zuletzt in den o.g. Straßen, eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung einzuführen. Im Hinblick auf sich verändernde gesellschaftliche Anforderungen bezogen auf Mobilität und Lebensqualität ist Tempo 30 innerorts ein Ausdruck dafür, indem man Verkehrslärm senken und die Verkehrssicherheit erhöhen kann.