Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Im Stadtgebiet Mannheim wird das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Geh- und Radwegen sowie auf Freiflächen und Plätzen grundsätzlich nicht mehr erlaubt und nicht mehr geduldet.
2. Sollen nach Einschätzung der Verwaltung Bereiche von dieser Regelung ausgenommen werden, so legt die Verwaltung dem Gemeinderat diese Bereiche mit einer Begründung zur Zustimmung vor. Stimmt der Gemeinderat einer solchen Ausnahme zu, wird für diesen Bereich durch Zeichen 315 ausdrücklich das Parken auf dem Gehweg erlaubt.
3. Zur Überwachung und Sanktionierung des ruhenden Verkehrs wird das erforderliche Personal bei der Verkehrsüberwachung deutlich verstärkt.
4. Die zu erwartenden Mehreinnahmen werden ausschließlich für die Pflege und Instandhaltung des öffentlichen Raums verwendet.
Begründung:
In allen Stadtbezirken werden in unterschiedlicher Intensität Kraftfahrzeuge auf Geh- und Radwegen, auf Freiflächen, in Grünanlagen usw. abgestellt. Dadurch ist eine bestimmungsgemäße Nutzung durch Radfahrende und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen, Gehhilfen usw. nicht möglich. Auf Grund dieser massiven Einschränkungen häufen sich gefährliche Situationen gerade für diese umweltverträglichen Verkehrsteilnehmenden.
Zudem wird die Nutzung des Straßenraums durch den ÖPNV durch das oftmals gedankenlose Abstellen von Kraftfahrzeugen häufig erschwert und behindert.
Auch die erforderliche Reinigung und Pflege der Straßenränder sowie des Straßenbegleitgrüns ist auf Grund der abgestellten Kraftfahrzeuge häufig nur eingeschränkt möglich. Die bereits in Mannheim durchgeführten Pilotprojekte mit festen Reinigungszeiten, zu denen nicht geparkt werden darf, waren sehr erfolgreich und der zuständige Betriebsausschuss des Gemeinderats hat ausdrücklich die Ausweitung gefordert.
Weiterhin wirken die betroffenen, oftmals städtebaulich oder naturräumlich ansprechenden Straßenräume, durch die abgestellten Kraftfahrzeuge unattraktiv und ungepflegt. Bereiche, in welchen bereits etwa durch Poller und auf der Fahrbahn markierte Parkstreifen eine klare Ordnung eingerichtet wurde, haben erkennbar eine deutliche Aufwertung des gesamten Stadtraums zur Folge. Dort wird das gefahrlose und zügige Fahrradfahren ebenso möglich wie das entspannte Gehen und Flanieren. In belebten Bereichen wird dort Außengastronomie möglich und insbesondere kleiner Einzelhandel kann seine Schaufenster und Auslagen attraktiv präsentieren.
Für den Erfolg der Maßnahme ist eine deutlich verstärkte Überwachung und Sanktionierung unerlässlich. Diese Sanktionierung sowie der zwangsläufige Wegfall von Parkmöglichkeiten werden auch zu Kritik aus Teilen der Bürgerschaft führen. Deshalb sollen alle zusätzlichen Einnahmen (nach Abzug der erforderlichen zusätzlichen Sach- und Personalkosten) ausschließlich verwendet werden für die Pflege und Instandhaltung des öffentlichen Raums.
Dokument
Ergebnis
Schriftlicher Bericht/Vorlage wurde zugesagt.
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