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Antrag: Beeinträchtigungen durch Bordellbetrieb auf dem Fahrlach-Gelände

Antrag

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderates am 24. März 2015 

Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Anfrage alsbald zu beantworten: 

1. Welche Erkenntnisse gibt es, wonach seit Herbst 2014 in einem Gebäude in der Fahrlachstraße 16 ein Bordell betrieben wird? 

2. Inwieweit beeinträchtigt dies die gewerbliche Nutzung umliegender Gebäude bzw. das Straßenbild? 

3. Welche rechtlichen Mittel stehen zur Verfügung, um eine derartige Nutzung zu untersagen? 

Begründung:  

Der SPD-Gemeinderatsfraktion liegen Berichte von Anliegerinnen und Anliegern vor, die begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass Räumlichkeiten in der Fahrlachstraße 16 seit Herbst 2014 als Bordellbetrieb genutzt werden und dies negative Auswirkungen auf das Fahrlach-Gelände insgesamt haben soll. Der Gemeinderat hat im Jahr 2010 einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan gefasst, damit das Fahrlachgebiet, insbesondere das ehemalige Kannenberg-Gelände, aufgewertet wird. Die Nutzung von Räumlichkeiten auf dem Gelände als Bordellbetrieb konterkariert diese Intention.  

Sollten die Berichte den Tatsachen entsprechen, sollte die Stadtverwaltung alle rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel ergreifen, um eine derartige Nutzung zu untersagen. 

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