Antrag
Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 10. Februar 2015
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften eingeführt werden könnte. Hilfsweise nennt die Stadtverwaltung bestimmte Straßen oder Straßenzüge, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfüllt sind.
Begründung:
In großen und dichtbewohnten Städten wie Mannheim lebt man auf engem Raum zusammen, was oft eingeschränkte Privatsphäre und hohen Lärm rund um die Uhr bedeutet. Auch das Bedürfnis nach mehr Sicherheit auf den Straßen, vor allem für Kinder und Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, ist ein großes Anliegen der Bevölkerung.
Mit einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h innerorts könnte man nicht nur den Lärm reduzieren, sondern auch den CO2-Ausstoß und gleichzeitig mehr Verkehrssicherheit gewährleisten. Diese Maßnahme wäre insbesondere für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer von großer Bedeutung.
Laut Informationsvorlage Nr. V463 / 2014 haben bereits 70% der Mannheimer Gemeindestraßen eine Tempo 30-Streckenbeschilderung oder sind eine Tempo-30-Zone. Ungeachtet gesetzlicher Restriktionen muss es Ziel sein, diese Zahl zu erhöhen, indem man die verbliebenen Gemeindestraßen prüft, um herauszufinden, welche Straßen ebenfalls zu den o.a. Zonen umgewandelt werden könnten.