Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Beschlusstext der Vorlage V149/2018 (Bebauungsplan Nr. 71.55 „Ehemalige Turbinenfabrik“ in Mannheim-Käfertal), Ziffer 2, Satz 3, wird wie folgt ergänzt.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung des bisherigen Betriebsgeländes als Industriegebiet und Gewerbegebiet sowie die Sicherung von Gemeinbedarfsflächen für das Nationaltheater Mannheim.
Begründung:
An diesem traditionsreichen Produktionsstandort wurde über mehr als 100 Jahre unter Anwendung jeweils aktueller Hochtechnologie weltweit nachgefragte Sonderfertigung betrieben. Die Entwicklung und der Bau groß dimensionierter Komponenten für die Energieversorgung und Elektrotechnik erfolgten hier mit großer Akzeptanz und hoher Identifikation der Mannheimer Bürgerschaft. Auch die damit einhergehenden, unvermeidlichen Belastungen im Umfeld eines solch herausragenden Industriegebietes wurden stets getragen, im Bewusstsein um die volkswirtschaftliche und industriepolitische Bedeutung von industrieller Fertigung und damit einhergehender realer Wertschöpfung.
In Zeiten der Virtualisierung und zunehmender Vorbehalte gegenüber klassischer Produktion ist es für den Wirtschaftsstandort Mannheim von besonderer Bedeutung, gerade auch für die Entwicklung der sog. „Industrie 4.0“, auch weiterhin ausreichend Flächen für industrielle Fertigung, mit ihren spezifischen Anforderungen vorzuhalten.
Im Zuge der weiteren Entwicklung dieses historischen Industriegebiets sind mit den in Mannheim ansässigen Industriebetrieben auch die Möglichkeiten von Verlagerungen oder Erweiterungen hin zu diesem Standort zu erörtern. Namhafte und ebenfalls traditionsreiche Betriebe in unserer Stadt befinden sich teilweise in Gebieten, für die künftig eine städtebaulich andere Entwicklung wünschenswert wäre. Sollten von dort Verlagerungen auf das Gelände der ehemaligen Turbinenfabrik sinnvoll sein, könnten an einem dann aufzugebenden oder zu verkleinernden Standort Siedlungsflächen für Wohnungsbau in städtebaulich attraktiver Lage entstehen.
Dokument
Ergebnis
Erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung.
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