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Antrag: Reduzierung der Kindergartengebühren für alle Kinder im zweiten Kindergartenjahr

Alle Eltern, deren Kinder sich im zweiten Kindergartenjahr befinden, sollen eine Gebührenreduzierung erhalten.

Antrag

Die Verwaltung stellt sicher, dass ergänzend zur bestehenden Stichtagsregelung ab dem 01.09.2018 zusätzlich alle Eltern mit Kindern, zu dem Zeitpunkt, ab dem die Kinder länger als 12 Monate den Kindergarten besuchen und sich damit im 2. Kindergartenjahr befinden, die Gebührenreduzierung erhalten. 

Begründung: 

Wie bereits im Fachausschuss gefordert, wird eine Nachschärfung der Stichtagsregelung bei der Gebührenreduzierung für Kindergärten gefordert, die zu einer Gebührenreduzierung für alle Kinder führt. 

Folgende Ausgangslage besteht: 

1) Die Stichtagsregelung hat Vorteile: Sie berücksichtigt bei der Gebührenreduzierung alle Kinder, die sich im zweiten Jahr vor der Einschulung befinden. Auch Kinder, die erst spät einen Kindergartenplatz erhalten, z.B. 3,5 Jahren, kommen in den Genuss der Gebührenreduzierung. Deshalb sollte die Stichtagsregelung beibehalten werden. 

2) Nachteilig ist jedoch, dass Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind, aber sich beispielweise ab November 2018 im 2. Kindergartenjahr befinden,  bei der Gebührenreduzierung zurzeit nicht berücksichtigt werden. Auch diese sollten aber in den Genuss der Gebührenreduzierung kommen.

Dokument

Ergebnis

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