Antrag
Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 28. April 2015
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auch tagsüber auf die gesamte Schwetzinger Straße bzw. zumindest aber auf Höhe der stark frequentierten Querungen auf höchstens 30 km/h beschränkt werden kann.
Begründung:
Die Schwetzinger Straße ist eine durch Individualverkehr äußerst stark beanspruchte innerörtliche Hauptverkehrsstraße. In einem ersten Schritt wurde aus Lärmschutzgründen in den Abend- und Nachtzeiten eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt.
Ungeachtet der Situation des Verkehrslärms kommt es tagsüber immer wieder zu gefährlichen Situationen im Straßenverlauf. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung wäre eine probate Möglichkeit, insbesondere diese verkehrliche Situation zu entschärfen.