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Antrag: Bezahlbar Wohnen: Otto-Bauder-Anlage in Seckenheim

Wir wollen mehr bezahlbare Wohnungen auch in Seckenheim schaffen. Die Otto-Bauder-Anlage ist dafür gut geeignet.

Antrag

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 12. Mai, TOP 2, Bebauungsplan Nr. 63.34 „Sport und Wohnen“ in Mannheim-Seckenheim und TOP 3, Bebauungsplan Nr. 63.33 „Otto-Bauder-Anlage“ in Mannheim-Seckenheim

Der Ausschuss möge beschließen:

1. Die beiden Tagesordnungspunkte 2 Bebauungsplan Plan Nummer 63.34 „Sport und Wohnen in Mannheim Seckenheim“ und 3 Bebauungsplan Nummer 63.33 „Otto-Bauder-Anlage in Mannheim Seckenheim“ werden gemeinsam behandelt.

2. In Mannheim besteht gemäß Wohnungsnachfrageprognose (2015 bis 2025) ein Bedarf an rund 10.000 neuen Wohnungen bis 2025, dessen Deckung nur durch die Entwicklung der Konversionsflächen Turley, Franklin, Hammonds und Spinelli möglich ist.

Die aktuelle Bevölkerungsprognose ist auch in den Folgejahren (ab 2025) positiv, gemäß Wohnungsnachfrageprognose (2026 bis 2036) besteht ein zusätzlicher Bedarf an rund 7.000 neuen Wohnungen.

Eine Bedarfsdeckung ist nicht möglich, es gibt kaum Flächenpotenziale, auch nicht im Bestand. In Seckenheim zeigt die Entwicklung der Angebotsmieten eine Preissteigerung von 38 % zwischen 2010 und 2018.

Für die Entwicklung des Stadtteils Seckenheim ist es deshalb erforderlich, zusätzlichen und bezahlbaren Wohnraum im Eigentum und zur Miete zu schaffen.

Dies ist bei der Entwicklung der beiden Flächen STEM und Otto-Bauder-Anlage besonders zu berücksichtigen.

Insbesondere die Fläche der heutigen Otto-Bauder-Anlage bietet auf Grund ihrer integrierten Lage das Potenzial neuer Wohnbauflächen im Innenbereich, also ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Siedlungsfläche.

Gleichzeitig können Flächen für Kindertageseinrichtungen, deren Bedarf aus der Gebietsentwicklung selbst und der demographischen Entwicklung im Stadtteil resultiert, bereitgestellt werden.

3. Bei der Entwicklung der Fläche der heutigen Otto-Bauder-Anlage als Wohngebiet sind im Sinne der Baumschutzsatzung der Stadt Mannheim die dort vorhandenen Baumbestände innerhalb des vorgeschlagenen B-Plangebiets 63.33 möglichst vollständig zu erhalten.

Deshalb sind vorrangig die zwischen den vorhandenen Baumbeständen liegenden, bisher als Sportflächen genutzten, Freibereiche als mögliche Bauflächen für Gebäude und zur Erschließung vorzusehen.

Diese Zielstellung wird in der Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens besonders berücksichtigt

4. Bei der weiteren Entwicklung der heutigen Otto-Bauder-Anlage als Wohngebiet wird insbesondere die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Eigentum und zur Miete ermöglicht.

Deshalb sollen mindestens 2/3 der dort zu schaffenden Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern entstehen und Grundstücke sollen grundsätzlich in Erbpacht angeboten werden.

5. An der Sportstättenkonzeption Seckenheim sowie an der hierzu in Aussicht gestellten bzw. bereits beschlossenen öffentlichen Finanzierung wird unabhängig von etwaigen, mit den Punkten 3., 4. und 6. Verbundenen Mindereinnahmen im städtischen Haushalt festgehalten.

6. Bei der Entwicklung von STEM wird, bei einem Verzicht auf die dort planerisch möglichen Wohneinheiten, dieses Gebiet als gemischte Sport- und Gewerbefläche ausgewiesen.

Begründung:

Erfolgt ggf. mündlich.

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