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Haushaltsberatungen Soziales Miteinander

Antrag: Zuschusserhöhung PLUS / KOSIMA


Der Gemeinderat möge beschließen:


Die Psychologische Lesben- und Schwulenberatung PLUS e.V. und das Kompetenzzentrum für sexuell übertragbare Krankheiten KOSI.MA erhalten zukünftig folgende Erhöhung Ihrer Zuschüsse:


• Der Zuschuss für KOSI.MA wird um 9.000 Euro erhöht.


• Um dieses Angebot der queeren Jugendgruppen aufrecht erhalten zu können, wird ein jährlicher Zuschuss von 9.000 Euro für Honorar-, Personal- und Sachkosten für Organisation, Supervision und Durchführung von 2 Jugendgruppen und ehrenamtlichen Jugendangeboten gezahlt.


• Für PLUS wird ein Zuschuss um einen Verwaltungsanteil von 5.000,- € ergänzt, der Zuschuss (aktuell dann 55.000 Euro) wird wie bei den anderen Erziehungsberatungsstellen dynamisiert, in diesem Fall hilfsweise mit der jeweils geplanten Steigerung der städtischen Lohnkosten (aktuell 2,4%).

Begründung:


Alle sechs Einrichtungen leisten wertvolle und kontinuierliche Arbeit. Sie wirken entweder präventiv und verhindern damit spätere Kosten für die Stadt und die Gemeinschaft oder sie erfüllen
gesellschaftlich wichtige Aufgaben und entlasten die Stadt auch finanziell.


Zuschuss KOSIMA:
Damit wird ein monatlicher Testabend zu HIV finanziert. Die bisherigen Kapazitäten reichen nicht aus. Oft passiert es, dass Menschen, die anonym eine Testung vornehmen lassen wollen, wieder
weggeschickt und auf den nächsten Testabend einen Monat später vertröstet werden müssen, da schon zu Beginn der Testung alle Termine ausgebucht sind.

Hier müssen dringend zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Wenn die Stadt einen Testabend finanziert, wird es KOSI.MA
ermöglicht einen zweiten Testabend über Spenden und andere Förderung zu finanzieren, zumindest für jeden zweiten Monat kann dies dann sichergestellt werden, wie KOSI.MA erklärt hat.


Zuschuss Jugendgruppen
Die Arbeit der queeren Jugendgruppen konnte in der Vergangenheit über die psychologische Beratung mitfinanziert werden. Das ist mittlerweile nicht mehr möglich. Das Land Baden-Württemberg
beteiligt sich absehbar weiter an der Finanzierung von 2 Jugendgruppen.

Für die anderen 2 Jugendgruppen gibt es allerdings keine Finanzierung. Um dieses Angebot aufrecht erhalten zu können, wird ein jährlicher Zuschuss von 9.000 Euro für Honorar-, Personal- und Sachkosten für
Organisation, Supervision und Durchführung von 2 Jugendgruppen und ehrenamtlichen Jugendangeboten gezahlt.


Zuschuss PLUS
Die Arbeit der Psychologischen Beratungsstelle wurde seit dem Jahr 2006 durch einen Zuschuss unterstützt. Dieser wurde 2008 auf 50.000,- € erhöht. Dieser war bisher nicht dynamisiert und
umfasste keinen Anteil für die dazugehörige Sekretariats- und Verwaltungsarbeit – anders als dies bei den sonstigen Erziehungsberatungsstellen der Fall ist.

Hier wird der Zuschuss dementsprechend angepasst und PLUS bei dieser städtischen Pflichtaufgabe gleichgestellt. Der Zuschuss wird um einen Verwaltungsanteil von 5.000,- € ergänzt, der Zuschuss (aktuell dann 55.000 Euro) wird wie bei den anderen Erziehungsberatungsstellen dynamisiert, in diesem Fall hilfsweise mit der jeweils geplanten Steigerung der städtischen Lohnkosten (aktuell 2,4%).

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